Aufgaben

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Meine Aufgaben als Verwalter

  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung nach ÖNORM A 4000

  • Anfertigung einer Jahresvorausschau lt. § 20 Abs 2 WEG

  • Monatliche Saldenlisten

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Liegenschaft

  • Eigentümerkonto für alle die Wohnanlage betreffenden Ein- und Auszahlungen sowie für Rücklagen

  • halbjährliche Anpassung der Sparbücher an den bestmöglichen Zinssatz

  • Überweisung der Zahlungsbeträge der WEG bis spätestens 15. desselben Monats

  • Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • Abwendung, Vermeidung oder Verminderung von Schäden bei Gefahr in Verzug

  • Bestmögliche Versicherung des Gebäudes

  • Stichprobenhafte Überprüfung der Hausbetreuung und Haustechnik

  • Vertretung der WEG vor Verwaltungsbehörden

  • Verwaltung von Geldwerten, Geld oder Steuerguthaben

  • Angemessene Vermögensschadenshaftplichtversicherung

Alle diese Punkte gehören zu den gesetzlichen Verpflichtungen, denen ein ordentlicher Verwalter nachkommen muss.

Für uns ist Verwaltung viel mehr als Buchhaltung und Administration:

Wir versuchen den Wert Ihres Eigentums nicht nur durch Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, sondern Ihren Wünschen entsprechend zu entwickeln, zu verbessern bzw. zu vermehren.